Informationen zum Schulbetrieb ab 15. Juni 2021
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Mund-Nasen-Schutz muss im Schulgebäude getragen werden. Davon ausgenommen sind Klassenzimmer und Gruppenräume.
Bewegung und Sport findet nach Möglichkeit im Freien statt. Der Unterricht erfolgt in Sportbekleidung, da das Umziehen unter Einhaltung der Präventions- und Hygienemaßnahmen erfolgen kann.
Für die Teilnahme am Präsenzunterricht haben Schülerinnen und Schüler am Schulstandort einen anterio-nasalen Selbsttest („Nasenbohrertest“) durchzuführen. Die Tests werden am Schulstandort bereitgestellt. Schülerinnen und Schüler testen sich jeweils am 1. Tag der Anwesenheit in der Schule, der Test ist 48 Stunden gültig. Da all unsere Schülerinnen und Schüler über 14 sind, können sie selbst entscheiden, ob sie bei dieser Testung mitmachen oder nicht. Wenn Schüler/innen der Testung an der Schule nicht zustimmen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich.
Falls dieser Test positiv ausfällt, bitten wir Sie Ihren Sohn oder Ihre Tochter persönlich abzuholen. Es erfolgt unsererseits eine Meldung an die Gesundheitsbehörde – das Ergebnis wird dann durch einen PCR-Test überprüft.
Von der Testpflicht ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die
- mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen SarsCov2 geimpft sind (22 Tage nach der ersten Teilimmunisierung),
- bereits an COVID-19 erkrankt waren, nach Vorlage des Absonderungbescheides für sechs Monate,
- einen positiven Antikörpertest vorlegen, nach Bestätigung durch die Schulärztin für drei Monate.
Alle weiteren Hygienemaßnahmen müssen weiterhin eingehalten werden: MNS-Pflicht, Abstandhalten, Handhygiene, regelmäßiges Lüften etc.
MNS und FFP2-Masken können in Ausnahmefällen von der Schule zur Verfügung gestellt werden.
Ich wünsche einen guten Abschluss dieses Sommersemesters.
Dir. Juri Höfler